Verpflichtende Assistenzsysteme für PKW nach EU-Recht (GSR II)
1. Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA)
Dieses System erkennt die aktuell geltende Höchstgeschwindigkeit in der Regel über Verkehrszeichenerkennung und Kartendaten und warnt den Fahrer bei einer Überschreitung. Alternativ kann auch die Motorleistung begrenzt werden.
2. Notbremsassistent (Autonomer Notfallbremsassistent, AEB)
Der Notbremsassistent erkennt drohende Kollisionen mit vorausfahrenden Fahrzeugen, Fußgängern oder Radfahrern und bremst das Fahrzeug automatisch, wenn der Fahrer nicht rechtzeitig reagiert.
3. Spurhalteassistent (Lane Keeping Assist, LKA)
Das System erkennt Fahrbahnmarkierungen und greift ein, wenn das Fahrzeug die Spur verlässt.
4. Spurverlassenswarnsystem (LDW – Lane Departure Warning)
Dieses System warnt den Fahrer, wenn das Fahrzeug die Fahrspur verlässt.
5. Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner
Das System überwacht das Fahrverhalten und erkennt, wenn der Fahrer müde oder unaufmerksam ist. Wenn etwas nicht stimmt, gibt es eine Warnung mit der Empfehlung, Pausen zu machen.
6. Rückfahrassistent / Rückfahrwarnsystem
Beim Rückwärtsfahren warnt das System vor sich nähernden Objekten oder Verkehrsteilnehmern hinter dem Fahrzeug. Je nach Ausführung erfolgt die Erfassung der relevanten Daten durch Sensoren oder Kameras.
7. Notbremslicht (Emergency Stop Signal)
Bei einer starken Bremsung wird das Bremslicht automatisch verstärkt oder blinkend aktiviert, um nachfolgende Verkehrsteilnehmer frühzeitig zu warnen.
8. Ereignisdatenspeicher (Event Data Recorder, EDR)
Der EDR zeichnet bei einem Unfall bestimmte Fahrzeug- und Fahrdaten auf, ähnlich einer „Blackbox“. Die Daten werden ausschließlich für die Unfallanalyse verwendet und sind anonymisiert.
9. Reifendruckkontrollsystem (TPMS)
Das System überwacht kontinuierlich den Reifendruck und warnt den Fahrer im Falle eines Druckverlustes. So lassen sich Reifenpannen und Kontrollverlust verhindern.
10. Verkehrszeichenerkennung
Das System erkennt relevante Verkehrszeichen, insbesondere Geschwindigkeitsbegrenzungen, und stellt diese dem Fahrer im Kombiinstrument oder Display dar. In vielen Fällen ist es ein integraler Bestandteil des intelligenten Geschwindigkeitsassistenten.
11. Erweiterter Fußgänger- und Radfahrerschutz
Fahrzeuge müssen so konstruiert sein, dass Assistenzsysteme insbesondere gefährdete Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer erkennen und berücksichtigen können, insbesondere im Zusammenspiel mit dem Notbremsassistenten.
12. Sicherheitsgurterinnerung für alle Sitzplätze
Alle Sitzplätze müssen mit einer Gurtwarnfunktion ausgestattet sein, die den Fahrer auf nicht angelegte Sicherheitsgurte hinweist.
Wichtiger Hinweis
Diese Systeme sind gesetzlich vorgeschrieben, ersetzen jedoch nicht die Verantwortung des Fahrers. Ihre Funktion liegt in der Unterstützung und Unfallvermeidung, nicht in der vollständigen Automatisierung des Fahrens.